Die Unternehmensbewertung ermöglicht eine Orientierung bei der Ermittlung des Kauf- bzw. Verkaufspreises eines Unternehmens. Sie dient des Weiteren dazu, den Angebotspreis eines Unternehmens zu überprüfen. Auch bei der Finanzierung des Kaufpreises dient die Bewertung dem Kreditinstitut als Nachweis und als Rechtfertigung für den Kaufpreis.

Aus Verkäufersicht soll der Kaufpreis als Ersatz für die entgehenden zukünftigen Gewinne dienen. Für den Käufer ist der Vergleich der Rendite aus dem Unternehmenskauf mit der Rendite von Alternativinvestitionen von Bedeutung.

Daher erfolgt die Unternehmensbewertung auf Basis der zu erwartenden zukünftigen Gewinne des Unternehmens. Bei dieser Herangehensweise werden die wirtschaftlichen Kennzahlen und das Unternehmen selbst intensiv geprüft. Maßnahmen, die bspw. Lediglich zur steuerlichen Optimierung durchgeführt worden sind, werden von uns erkannt und in der Unternehmensbewertung entsprechend bereinigt. Ebenso sind Entscheidungen zu treffen, ob nichtbetriebsnotwendiges Vermögen, z.B. in Form von Privatimmobilien vorliegt.

Das angewendete Bewertungsverfahren wurde von dem Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt und ist auf jedes Unternehmen und jede Rechtsform anwendbar. Diese Bewertungsmethode ist im sogenannten IDW S1 Standard für Unternehmensbewertungen einheitlich festgeschrieben und ist sowohl steuerlich als auch rechtlich und betriebswirtschaftlich anerkannt.

Im Sinne eines offenen und transparenten Verfahrens werden Annahmen und Prognosen mit dem Inhaber/ Gesellschafter abgestimmt und besprochen. Dem Kaufinteressenten werden die getroffenen Annahmen und Prognosen erläutert und nachvollziehbar begründet.