Im Rahmen der Unternehmensbewertung sind wir als neutraler Gutachter tätig. Damit ist das Ziel verbunden, den objektiven Unternehmenswert zu ermitteln. Der objektive Unternehmenswert ist unabhängig von den individuellen Wertvorstellungen einer betroffenen Partei und wird mit Hilfe einer nachvollziehbaren Methodik durchgeführt.

In dem Standard IDW S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird diese Vorgehensweise als eine von drei möglichen Funktionen des Bewertenden beschrieben.

Diese Art der Unternehmensbewertung erfüllt alle Anforderungen, die typischerweise bei gesetzlichen oder gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen vorgegeben werden. Die vorgeschriebenen Rahmenkriterien werden eingehalten. Ein Geschäftsführer erfüllt damit seine Verpflichtung und befreit sich so von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen ihn selbst.

Insbesondere bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, beim Verkauf oder der Vererbung von Unternehmensanteilen dient der objektive Unternehmenswert zur Plausibilisierung des anzusetzenden Unternehmenswertes.