Die steuerliche Unternehmensbewertung – das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren – ist häufig im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber auch für ertragsteuerliche Zwecke relevant. Dabei wird das Unternehmen auf Basis der Steuerbilanzen der vergangen drei Wirtschaftsjahre bewertet. Bereits eingeleitete Maßnahmen und deren zukünftigen Auswirkungen auf die Ertragskraft des Unternehmens werden somit nicht berücksichtigt. Dieses Verfahren ist im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt und wird von den Finanzbehörden verwendet.

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen führt dieses Verfahren häufig zu Unternehmenswerten, die über am Markt realisierbaren Preisen liegen. Daher ist gemäß dem BewG auch die Anwendung anderer marktüblicher Verfahren möglich. Jedoch werden diese dann nicht von den Finanzbehörden durchgeführt. Eine Unternehmensbewertung gemäß dem Standard IDW S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts für Wirtschaftsprüfer kann zur Reduzierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer führen.